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1. Auftragsgrundlage
Wartungs- ,Installations- und Reparaturarbeiten („Serviceleistungen“) an EDV-Geräten, -Programmen und -Zubehör („Produkte“), die von Qi-iT-Mitarbeitern durchgeführt werden, erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen.

2. Leistungen
Serviceleistungen werden auf der Basis von aufgewendeter Zeit und verwendeten Materialien durchgeführt und verrechnet. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Zeit- und Materialaufwand schriftlich zu bestätigen.
Die Unterschrift des Kunden ist Grundlage der Verrechnung und Bestätigung für die ordnungsgemäße Durchführung der Serviceleistungen („Übernahme“). Kostenvoranschläge werden auf Basis des Zeitaufwandes verrechnet und erfolgen ohne Gewähr. Bei wesentlichen Überschreitungen wird der Kunde von Qi-iT informiert und die Leistungen bis zur Beauftragung durch den Kunden unterbrochen.

3. Abrechnung
Die Verrechnung der Serviceleistungen und Produkten erfolgt zu den zum Zeitpunkt der Leistungen erbrachten gültigen Qi-iT-Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer. Reisekosten werden separat zu den jeweiligen Qi-iT-Sätzen verrechnet. Kleinste Verrechnungseinheit ist eine ¼ Stunde. Serviceleistungen bzw. Reisezeiten, die außerhalb der normalen Geschäftszeit (Mo bis Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage) erbracht werden, werden mit den üblichen Zuschlägen verechnet.

4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur möglich, wenn diese Gegenforderungen von Qi-iT schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden. Gerichtsort ist Amstetten.
Zahlungen werden nur als schuldenbefreiend anerkannt, wenn sie an Qi-iT selbst oder an eines der auf der Rechnung angeführten Bankkonten erfolgen. Bei Zahlungsverzug ist Qi-iT unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 3% (drei Prozent) über dem von der Österreichischen Nationalbank verlautbarten Basiszinssatz, mindestens jedoch 8% (acht Prozent), ohne weitere Nachfristsetzung zu berechnen.

5. Gewährleistung
Treten an den im Rahmen dieses Auftrages von Qi-iT servicierten Produkten während der Gewährleistungsfrist Mängel auf, die nachweislich auf mangelhaft durchgeführte
Serviceleistungen oder auf Material- und/oder Herstellungsmängel im Zuge der

 

Servicearbeiten eingebauter Ersatzteile zurückzuführen sind, so wird Qi-iT diese Mängel beheben. Der Beweis für das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Übergabe obliegt dem Kunden. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern für Mängel, die innerhalb von sechs (6) Monaten ab Übergabe auftreten. Die Mängelbehebung erfolgt ohne Verrechnung von Kosten, ausgenommen Reisekosten, nach Wahl von Qi-iT, entweder durch Reparatur oder Austausch des defekten Teiles. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme gemäß Art.2 und beträgt dreißig (30) Tage. Die Gewährleistung erlischt, wenn an den reparierten bzw. gewarteten Produkten ohne die Zustimmung von Qi-iT, Arbeiten oder Veränderungen durchgeführt wurden, wenn aufgetretene Mängel auf unsachgemäße Behandlung oder Wartung, übermäßige Beanspruchung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Schlagen die Mängelbehebungsversuche fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Verrechungssumme der ursprünglich erbrachten Leistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Andere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Über Kundenwunsch behelfsmäßig durchgeführte Serviceleistungen erfolgen ohne Gewährleistung.

6. Eigentumsvorbehalt
Im Rahmen der Servicearbeiten eingebaute Ersatzteile und/oder Anbauten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Qi-iT. Ersetzte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Qi-iT über, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

7. Haftung
Qi-iT haftet für dem Kunden oder Dritten entstehende Personen-, Sach- und Vermögensschäden, soweit diese vorsätzlich bzw., grob fahrlässig von Qi-iT Mitarbeitern verursacht wurden. Der Beweis für das Vorliegen zumindest grober Fahrlässigkeit obliegt dem Kunden bzw. dem geschädigten Dritten. Der Ersatz von Schäden aus Datenverlust/Datenbeschädigung sowie von mittelbaren und/oder unmittelbaren Folgeschäden ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Allgemeines
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Der Kunde ist nicht berechtigt, alle oder einzelne Rechte aus dieser Bedingungen oder ihre Ergänzungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte abzutreten oder sonst zu übertragen. Mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich. Alle Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Für alle Geschäftsvorgänge im Zusammenhang mit diesen Bedingungen gelten die österreichischen Gesetze. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Amstetten vereinbart.